Voraussetzungen für die Riesterrente mit staatl. Förderung
Riester-Förderung steht vielen offen und ist mit einer Vielzahl an Altersvorsorge-Produkten kombinierbar. Einige Berufsgruppen sind jedoch von den staatlichen Zuschüssen ausgenommen.
Grundsätzlich steht eine Riester-Förderung denjenigen zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, darüber hinaus haben weitere Gruppen aus unterschiedlichen Berufen eine Förderberechtigung.
Anspruch haben insbesondere:
- Festangestellte Arbeitnehmer
- Beamte
- Arbeitslose
- Geringfügig Beschäftigte
- Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
Somit steht die Riester Rente breiten Teilen der Bevölkerung offen.
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Riester Rente - nichts für Selbständige
Nicht gefördert werden dagegen Selbständige und Freiberufler. Arbeitnehmer bestimmter Berufsgruppen sind in berufseigenen Vorsorgeeinrichtungen pflichtversichert. Auch diese haben in der Regel keinen Anspruch auf die Riester-Förderung, aber für sie lohnt sich eventuell ein Blick auf die Rürup-Rente, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbständigen zugeschnitten ist. (siehe weiter unten!)
Jahr
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Jährliche Grundzulage
für Singles
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Jährliche Grundzulage
für Ehepaare
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Jährliche Zulage je Kind
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Beispiel: Familie mit zwei Kindern
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2005
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76,00 Euro
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152,00 Euro
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92,00 Euro
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336,00 Euro
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2006
&
2007
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114,00 Euro
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228,00 Euro
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138,00 Euro
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504,00 Euro
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seit 2008
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154,00 Euro
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308,00 Euro
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185,00 Euro
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678,00 Euro
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