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Voraussetzungen für die Riesterrente mit staatl. Förderung


Riester-Förderung steht vielen offen und ist mit einer Vielzahl an Altersvorsorge-Produkten kombinierbar. Einige Berufsgruppen sind jedoch von den staatlichen Zuschüssen ausgenommen.

Grundsätzlich steht eine Riester-Förderung denjenigen zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, darüber hinaus haben weitere Gruppen aus unterschiedlichen Berufen eine Förderberechtigung.

Anspruch haben insbesondere:

  • Festangestellte Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Arbeitslose
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende


Somit steht die Riester Rente breiten Teilen der Bevölkerung offen.
Hier Vergleich starten!


Riester Rente - nichts für Selbständige

Nicht gefördert werden dagegen Selbständige und Freiberufler. Arbeitnehmer bestimmter Berufsgruppen sind in berufseigenen Vorsorgeeinrichtungen pflichtversichert. Auch diese haben in der Regel keinen Anspruch auf die Riester-Förderung, aber für sie lohnt sich eventuell ein Blick auf die Rürup-Rente, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbständigen zugeschnitten ist. (siehe weiter unten!)

Jahr

Jährliche Grundzulage
für Singles

Jährliche Grundzulage
für Ehepaare

Jährliche Zulage je Kind

Beispiel: Familie mit zwei Kindern

2005

76,00 Euro

152,00 Euro

92,00 Euro

336,00 Euro

2006
&
2007

114,00 Euro

228,00 Euro

138,00 Euro

504,00 Euro

seit 2008

154,00 Euro

308,00 Euro

185,00 Euro

678,00 Euro



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