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Lehman Fonds - auch pleite?

Noch immer spüren Aktienmärkte und private Anleger die Folgen der Lehman-Insolvenz. Abgesehen von den enormen finanziellen Belastungen, die viele Banken verkraften müssen, ist auch ein Vertrauensverlust hinzugekommen. Die einst so beliebten Zertifikate haben deutlich an Beliebtheit eingebüßt, seit einige Privatanleger am eigenen Leib erfahren mussten, dass selbst Garantiezertifikate nicht sicher sind, wenn erst der Garantiegeber pleite ist.

In einer Sache kann ich Sie aber beruhigen: Wer einen offenen Fonds der Lehman-Bank in seinem Depot hat, braucht keinen Totalverlust zu fürchten. Lehman Brothers Commodity Plus (IE00B1RC4V48), Lehman Eurpean Value Fund (IE0032366530), Lehman Global Value Fund (IE0003479346), Lehman USA Value Fund (IE0032365896) und wie auch immer sie heißen mögen – sie sind nicht direkt von der Bankenpleite betroffen.

Das liegt daran, dass Fondsvermögen – genauer gesagt das Vermögen offener Fonds – stets als Sondervermögen zählt. Das wiederum bedeutet: Selbst bei einer Pleite der Fondsgesellschaft beziehungsweise desjenigen Bankhauses, das den Fonds aufgelegt hat und verwaltet, ist das Fondsvermögen doch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Konkret auf die Lehman-Fonds bezogen bedeutet dies: Die Werte (Aktien, Derivate, Rohstoffe, Anleihen, liquide Mittel) im Fondsvermögen fließen nicht in die Insolvenzmasse ein, aus der die Gläubiger ausgezahlt werden. Stattdessen haben Sie als Anleger ein Anrecht auf Ihren Anteil des Fondsvermögens. Das mag im Zuge des Kursverfalls zwar geschrumpft sein – schließlich haben einige Aktien unter der Lehman-Pleite Federn lassen müssen. Aber es ist für Sie als Anteilseigner nicht verloren, sondern bleibt erhalten.
26.Sept. 2008






KFZ - Typklassenänderung

 -

Die Typ und Regionalklassen wurden aktuell vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) neu berechnet.
In der Haftpflicht: 17,8 % der PKW werden nach oben gestuft.
12,2 % herunter gestuft
14,5 % der Zulassungsbezirke werden nach oben gestuft
Ein Wechsel kann sich dieses Jahr besonders lohnen. Jetzt online bis zu 120 KFZ-Versicherungen vergleichen unter: www.versicherungen-kredite.com
Stand: 09/2008

 

Sonderkündigungsrecht / Gesundheitsfond

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gibt es ab 1. Januar 2009 einen staatlich festgelegten Beitragssatz (dieser wird am 1.11.08 vom Gesetzgeber bestimmt). Die Regelungen zum Sonderkündigungsrecht werden zum 1.1.09 geändert. Ist der festgelegte „Einheitsbeitragssatz“ höher als der vorher erhobene Beitragssatz der Kasse gibt es trotzdem kein Sonderkündigungsrecht! Mitglieder dürfen ab 2009 aber dann außer der Reihe kündigen, wenn die Kasse über den ab Januar gültigen Einheitsbeitragssatz hinaus einen sogenannten Zusatzbeitrag verlangt. Dies muss die Krankenkasse dem Mitglied einen Monat vorher ankündigen. Zu den genauen Wechselmodalitäten gibt es derzeit unterschiedliche Aussagen. Sobald hier Klarheit besteht, werden wir Sie informieren.

Bereits jetzt haben uns einige sehr wenige gesetzl. Versicherungen mitgeteilt, das sie keinen Zusatzbeitrag zum 01.01.09 erheben werden.

Für weiter Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Stand: 09/2008


Preiserhöhungen auch für freiwillig Versicherte!

Wenn am 1. Januar 2009 die neue Gesundheitsreform in Kraft treten wird, hat dies vor allem für alle, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Auswirkungen, denn die Belastungen für diese Gruppe ist laut der Versicherungskammer Bayern größer als für andere Versicherte. Bis zu 25% Mehrbeiträge müssten hier einkalkuliert werden.

Bisher konnten freiwillig Versicherte auf Wunsch Krankentagegeld in ihre Versicherungsleistungen aufnehmen lassen. Dafür musste ein Regelbeitrag gezahlt werden, der dem entsprochen hat, den auch Arbeitnehmer zahlen mussten. Ab dem 43. Krankheitstag wurde dann das Krankentagegeld ausgezahlt. Wie die Versicherungskammer Bayern erklärt, gilt diese Regelung ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Stattdessen muss eine entsprechende Zusatzversicherung bei dem gesetzlichen (oder einem privaten) Versicherer abgeschlossen werden, um Krankentagegeld zu erhalten.

Auch die Höhe der Beitragssätze wird sich für freiwillig Versicherte erhöhen (von aktuell 13,3% auf voraussichtlich 15,6% bei der günstigsten gesetzlichen Krankenkasse), der Höchstbeitrag liegt dann bei knapp 562 Euro monatlich (jetzt: rund 478 Euro), so die Einschätzung von Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern.
Stand: 01-09-08


Alte Sparbücher sind wertvoll

Liebe Leserinnen und Leser von uns,

alte Sparbücher sollten Sie nicht einfach wegwerfen. Denn ihnen kommt nach wie vor eine entscheidende Beweisfunktion zu. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor (18. Juni 2008, Aktenzeichen: 3 U 39/08).

Im entschiedenen Fall ging ein Mann mit einem Sparbuch zu seiner Bank, dessen letzte Eintragung bereits Jahrzehnte zurücklag. Er verlangte die Auszahlung des darauf ausgewiesenen Guthabens in Höhe von 8.000 Euro. Die Bank weigerte sich mit der Begründung, das Sparkonto sei bereits 1982 aufgelöst worden. Er habe den vollen Betrag damals schon bekommen. Beweisen konnte sie dies aber nicht, die bankinternen Unterlagen über diesen Vorfall waren lückenhaft und unvollständig. Darauf zog der Bankkunde vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Celle gab ihm in zweiter Instanz recht: Das Sparbuch gelte als Beweis, bankinterne Unterlagen könnten in solchen Fällen nur ausnahmsweise herangezogen werden. Die Bank musste dem Mann das Guthaben auszahlen. Übrigens reichte der Mann das Sparbuch nur deswegen so spät ein, weil er es erst 2005 von seiner Bausparkasse zurückerhalten hatte. Dort hatte es bis 1982 als Sicherheit für ein Darlehen gedient. Die Bausparkasse hatte versäumt, es ihm ordnungsgemäß auszuhändigen, nachdem es seinen Zweck erfüllt hatte.

Fazit: Sparbücher sollten Sie nicht einfach wegwerfen, denn sie belegen im Zweifelsfall Ihren Anspruch auf ein Guthaben. Haben Sie aber keine Sorge, wenn Sie ein altes Sparbuch je nicht finden: Normalerweise haben die Banken ordentliche Belege über alle Verfügungen.

Ihr Guthaben können Sie sich übrigens in der Regel auch auszahlen lassen, wenn ein Sparbuch verloren gegangen ist. Allerdings wird die Bank von Ihnen dann eine Unterschrift unter einer Verlustmeldung fordern. Damit stellt sie sicher, dass Sie nicht Jahre später durch Vorlage des Sparbuchs doch noch Ansprüche geltend machen. Mit der Verlustmeldung verliert das Sparbuch seine Gültigkeit und Beweisfunktion.
Allerdings hat die Bank keinen Auszahlungszwang wenn das Sparbuch noch in "Reichsmark" geführt wurde!

Barmer Krankenkasse wird teurer!

Zwei Millionen Versicherte der Barmer Ersatzkasse müssen ab 1. Juli 2008 mehr Praxisgebühr zahlen. Zu diesem Datum läuft das so genannte Hausarztmodell der Ersatzkasse aus, und die Versicherten müssen wieder pro Quartal die volle Praxisgebühr zahlen.
Das bedeutet für die diejenigen Versicherten, die bisher das Hausarztmodell in Anspruch genommen haben, eine Mehrbelastung von bis zu 30 Euro im Jahr. Das bestätigte Barmer-Sprecher Axel Wunsch der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post. Bislang mussten die Versicherten, die sich in das Hausarzt-Modell eingeschrieben hatten, nur einmal im Jahr zehn Euro Praxisgebühr zahlen. Sie verzichteten im Gegenzug aber auf die freie Arztwahl.
Nachdem das Bundessozialgericht in Kassel das Hausarzt-Modell gekippt hat, nimmt die größte deutsche Krankenkasse jetzt wieder die volle Praxisgebühr von bis zu 40 Euro im Jahr. 
Stand: 24.06.08



Abgeltungssteuer: Keine Panik!

Sicher flattern Ihnen von Ihrer Hausbank gerade wieder Briefe oder Prospekte ins Haus, in denen Sie aufgefordert werden, unbedingt Ihre Finanzen und Ihre Anlagen mit Hinblick auf die drohende Abgeltungssteuer zu prüfen und gegebenenfalls "steueroptimiert" umzuschichten.

Richtig ist: Am 1. Januar 2009 wird es ernst. Dann tritt das Gesetz im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 in Kraft. Für alle Bezieher von Kapitaleinkünften gilt dann der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent. Zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer werden ab dann alle Einkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne sofort versteuert und ans Finanzamt abgeführt. Im Einzelfall kann sich die neue Steuer sogar günstiger auswirken.

Die neuen Regeln!

Zunächst wird alles einfacher. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird direkt von Ihrer Bank abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Selbst wenn Ihr persönlicher Steuersatz höher als 25 Prozent liegt, müssen die Kaptalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

Spekulationsfrist gestrichen

Für Ihre Aktienanlagen ändert sich durch die Abgeltungssteuer gegenüber der bisherigen Situation, dass die Spekulationsfrist von einem Jahr wegfällt. Alle von Ihnen erzielten Kursgewinne müssen für nach 2009 erworbene Aktien oder Investmentfondsanteile voll versteuert werden, unabhängig davon wie lange die Aktien oder Fondsanteile im Depot liegen. Falls Sie auf Zertifikate und andere neuartige Finanzinstrumente gesetzt haben, hat der Fiskus schon jetzt einen Riegel vorgeschoben. Diese gelten bereits als Neufälle, wenn sie nach dem 14.3.2007 erworben wurden und nach dem 30.6.2009 veräußert werden.

Verabschieden müssen Sie sich auch vom Halbeinkünfteverfahren, das ersatzlos gestrichen wird. Bisher mussten Dividenden und Kursgewinne nur zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Bemessungsgrundlage für die neue Steuer sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparerpauschbetrag reduziert werden können. Dieser beträgt ab 2008 für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Weitere Werbungskosten der Geldanlage (wie etwa die Kosten einer Fahrt zu einer Hauptversammlung) können nicht mehr geltend gemacht werden. Freistellungsaufträge müssen nach wie vor gestellt werden.

Stichtag 1.1. 2009 - Nur vorher bleiben Gewinne steuerfrei

Für alle Geschäfte vor dem Stichtag 1. Januar 2009 heißt es aber: Sie werden noch nach dem alten Recht behandelt. Wenn Sie also vorher Aktien kaufen und sie etwa zehn Jahre halten, müssen Sie die erzielten Kursgewinne nicht versteuern. Zinserträge werden nach 2009 aber immer nach dem neuen Recht versteuert, egal seit wann das Wertpapier im Depot liegt. Wenn Sie also einen höheren persönlichen Einkommenssteuersatz haben als 25 Prozent, lohnt es sich, Zinseinkünfte ins Jahr 2009 zu verschieben, denn dann müssen Sie weniger Steuern zahlen. 
 
Ausnahmen sind die neuen Produkte der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sowohl Riesterverträge als auch Rüruprenten sind von der neuen Steuer ausgenommen. Auch wenn Sie in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge kommen werden, brauchen Sie  sich keine Sorgen zu machen. Für Ihre Anlage in fondsgebundene und andere privaten Renten- und Lebensversicherungen ändert sich nichts. Falls Sie Immobilien und geschlossenen Immobilienfonds besitzen, können Sie ebenfalls aufatmen. Veräußerungsgewinne bleiben nach zehn Jahren steuerfrei, der Verkauf des selbst genutzten Eigenheims bleibt weiter ganz von einer Besteuerung verschont.

01.05.08



Versicherungsnummer ersetzt Doppelkarte!

Die Doppelkarte für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges hat ausgedient, jetzt gibt es Versicherungsnummern / Zulassungsnummern. Vorteil: schnell und weniger Papier.

03.2008




AOK fördert Billigmedizin!



Versicherte der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) müssen sich auf Billigmedikamente einstellen. Ärzte in Baden-Württemberg können ihr Einkommen aufbessern, wenn sie ihren Patienten die preiswerten Arzneienverschreiben. Hintergrund sind der neue AOK-Rabattvertrag und Neuregelungen der Gesundheitsreform ab 1. April. Ab diesem Tag wollen die AOKen zugleich neue Tarife anbieten, mit denen Mitglieder bis zu 600 Euro im Jahr sparen können. Auch die DAK startet dann mit einem Rückerstattungs-Tarif.

 

 Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wollen sparen

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen hatten Anfang Februar bekannt gegeben, dass sie für 43 Wirkstoffe Rabattverträge mit Pharmaherstellern abgeschlossen haben. Davon erhoffen sie sich einen zweistelligen Millionenbetrag an Einsparungen. Ziel ist es, dass Ärzte AOK-Versicherten möglichst nur noch die rabattierten Mittel verschreiben. Für chronisch Kranke könnte dies eine Umstellung von einem vertrauten auf ein neues Mittel bedeuten. Betroffen sind Wirkstoffe, die von mehreren Herstellern auf dem Markt sind.

Wie der "Spiegel" am Samstag berichtete, sollen von dem unter Führung der AOK Baden-Württemberg ausgehandelten Rabattvertrag auch die Ärzte profitieren. 30 Prozent der Ersparnisse wolle die AOK an die Ärzte überweisen, den Rest behalte sie selbst. Patienten sparen die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro.

Patientenverband warnt vor Korruption

Der Allgemeine Patientenverband kritisiere die Ärzte-Vergütungen. "Solche Kick-back-Geschäfte sind eine Verleitung zur Korruption", sagte Verbandschef Christian Zimmermann dem Magazin. "Das Geld sollte an die Patienten gehen."

Der Herstellerverband Pro Generika sieht mit dem AOK-Rabattvertrag noch ganz andere Probleme: Unter Vertrag genommen worden seien zum Teil exotische Hersteller mit winzigen Marktanteilen, bei denen Lieferschwierigkeiten zu erwarten seien. AOK-Versicherte müssten womöglich bald zwei Mal zur Apotheke, weil die Pillen erst für sie bestellt werden müssten, sagte Verbands-Geschäftsführer Hermann Hofmann der Nachrichtenagentur AP.

Denn mit der Gesundheitsreform treten im April auch neue Auflagen in Kraft, die den Apothekern weniger Handlungsspielraum lassen. Mit der verschärften so genannten Aut-Idem-Regelung sollen sie gehalten sein, tatsächlich nur die Arzneien abzugeben, für die die Kasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt "aut idem" auf dem Rezept ausschließt.

AOK und DAK bieten neue Rabatttarife an

Die Neuregelung dürfte bald auch Patienten anderer Kassen betreffen: Auch große Ersatzkassen haben diese Woche für wichtige Wirkstoffe Rabattverträge ausgeschrieben, die ab 1. April gelten sollen.

Zugleich preschen die ersten Kassen mit neuen Tarif-Angeboten vor, die die Beiträge im Einzelfall senken können. So böten AOK und DAK bereits zum 1. April Rückerstattungstarife an, meldete die "Bild"-Zeitung. Damit ließen sich bis zu 600 Euro im Jahr sparen, sofern man keine oder wenige Leistungen in Anspruch nehme.

Solche Tarife - ebenso wie zahlreiche andere neue Modelle - werden mit der Gesundheitsreform erstmals für alle Versicherten möglich. Fast alle Krankenkassen haben angekündigt, an der Umsetzung der neuen Modelle zu arbeiten.

Quelle: Financial Times 03.03.07


Gesundheitsreform: die Fakten!

 

Februar 2007

Eine der wesentlichen Änderungen des Gesundheitsreformgesetzes ist die künftige Absicherung aller Menschen in Deutschland gegen die Risiken im Krankheitsfall. Alle Bürger, die heute noch ohne Versicherungsschutz sind, werden kraft Gesetzes schrittweise in eine Krankenversicherung einbezogen. Folgende Stichtage sind hierbei von Bedeutung:

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1.4.2007

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ab dem 1. April zwei neue Personenkreise in die Versicherungspflicht einbezogen. Die Betroffenen werden Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben hierfür Beiträge zu entrichten. Es handelt sich um folgende Personenkreise:

1) Personen, die derzeit keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben - also Nichtversicherte - und zuletzt in der GKV versichert waren.

2) Außerdem werden grundsätzlich auch diejenigen Personen versicherungspflichtig, die bislang noch nie versichert waren. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind oder die nach § 6 Abs. 1 und 2 SGB V versicherungsfrei sind (d. h. Beschäftigte mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie Beamte, Richter, Zeitsoldaten etc.).

Zugang zum Standardtarif in der privaten Krankenversicherung ab 1.7.2007

Eine weitere Verbesserung schafft die Gesundheitsreform für bestimmte andere nicht versicherte Personen. Bereits ab dem 1. Juli 2007 können Nichtversicherte, die auch keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz haben, eine Absicherung im Standardtarif der PKV verlangen. Dann tritt die neue Vorschrift des § 315 SGB V in Kraft. Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, diese Personen zu versichern. Risikozuschläge dürfen für sie nicht erhoben werden. Ab dem 1.1.2009 werden die Standardtarifversicherten dann in den neuen Basistarif überführt. Bezüglich der Prämiengestaltung gelten die Regelungen des künftigen Basistarifs.

Allgemeine Pflicht zur Versicherung ab 1.1.2009

Die letzte Stufe der Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Versicherung greift am 1.1.2009. Spätestens dann müssen sich alle diejenigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland versichern, die noch nicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind bzw. einen Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Beamte mit Beihilfeanspruch oder Personen mit gleichartigen Ansprüchen müssen sich anteilig ergänzend zur Beihilfe versichern. Die Vorschrift des § 178a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird hierzu entsprechend ergänzt.

Zugang zum Basistarif in der PKV ab 1.1.2009

In der PKV wird ab 1.1.2009 ein Basistarif eingeführt, der ohne Risikozuschläge angeboten werden muss. Die Prämie im Basistarif ist gesetzlich begrenzt. Sie darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Bei Bedürftigkeit verringert sich der Beitrag. Der Zugang zum Basistarif muss von jedem Unternehmen folgenden Personen als Neukunden ermöglicht werden:

§          freiwillig in der GKV Versicherten innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifs, bzw. nach dem Beginn der im SGB V vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses (z. B. nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze)

§          allen bis dahin Nichtversicherten mit Wohnsitz in Deutschland

§          Personen, die ab dem 1.1.2009 eine Versicherung in der PKV abschließen (PKV-Neukunden)

Bei späterem Wechsel zu einem anderen Unternehmen werden die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen.

Der Zugang zum Basistarif muss daneben auch allen folgenden Personen als Bestandskunden ermöglicht werden:

§          Personen, die vor dem 1.1.2009 eine Versicherung in der PKV abgeschlossen haben (PKV-Bestandskunden), haben einen Anspruch auf einen Wechsel in den Basistarif eines beliebigen Unternehmens unter Mitnahme der Altersrückstellungen nur bis zum 30.6.2009.

§          Danach haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wechsel in den Basistarif des eigenen Unternehmens unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Dies gilt für folgende Personen:

-             Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben,

-             Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften,

-             Personen, die hilfebedürftig im Sinne der Sozialhilfe sind.

Ein anderes privates Krankenversicherungsunternehmen ist nicht zur Aufnahme in den Basistarif verpflichtet, kann dies jedoch freiwillig anbieten. Zudem können in solchen Fällen Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden.



13.10.06

Haftpflicht zahlt bei Unfall unabhängig von Bereifung

Berlin (dpa/gms) - Unabhängig von der Art der Bereifung kommt im Winter bei einem verschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung für die Schäden des Opfers auf.

Unfall
Bei schneenasser Fahrbahn sind Autos von der Fahrbahn abgekommen.
© dpa

Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Nach einer Präzisierung der Straßenverkehrsordnung ist im kommenden Winter erstmals eine "geeignete Bereifung" für die jeweiligen Wetterverhältnisse vorgeschrieben. Laut GDV gibt es daher häufig Unklarheiten über den Versicherungsschutz, wenn bei Eis und Schnee mit Sommerreifen ein Unfall verursacht wird.

Allein bei der Vollkaskoversicherung könnte Autofahrern im Extremfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden, heißt es. Zum Beispiel dann, wenn mit abgefahrenen Sommerreifen im Hochgebirge ein Unfall verursacht wird. Bei der Prüfung des Schadensfalls seien aber immer die genauen Umstände zu berücksichtigen.

Um die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, sollten Autofahrer laut GDV im Winter grundsätzlich nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Für das Umrüsten auf Winterreifen spricht, dass deren besonderes Profil und spezielle Gummimischung auch bei niedrigen Temperaturen sowie bei Nässe und Glätte bessere Hafteigenschaften bewirken.

 

 

 

 

23.08.06   GKV bald bei 15,7%?


Berlin: Die Gesundheitsreform könnte dafür sorgen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich ansteigen. In Medienberichten wird über einen Satz von bis zu 15,7 Prozent spekuliert. Und auch Privatversicherte müssen sich wohl auf höhere Kosten einstellen.

Für junge Leute könnten die Beiträge für eine private Krankenversicherung um bis zu 37 Prozent steigen, wie aus einem Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

Hintergrund sind die Pläne, dass die PKV jeden Gutverdiener unabhängig vom Krankheitsrisiko zu einem Standardtarif aufnehmen muss. Zum anderen sollen Privatversicherte beim Wechsel von einem Unternehmen zum anderen ihre Altersrückstellungen mitnehmen dürfen.

Beides macht die Privatpolicen deutlich teurer - das Ministerium erwartet für junge Leute in fast allen Tarifen zweistellige Steigerungsraten. Der Verband der Privaten Krankenversicherung protestierte deshalb lautstark und warnte vor dem Ende der privaten Vollversicherung. Der Gesetzentwurf gehe weit über die Eckpunkte der großen Koalition hinaus, sagte PKV-Direktor Volker Leienbach dem "Tagesspiegel".


 

2005: US Rechtssystem vs. Versicherungswirtschaft


Das ist die wohl beste Anwaltsgeschichte des Jahrzehnts! Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen
Wettbewerb der Strafverteidiger (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:

In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf, und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien.
Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen, mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte... und gewann!
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch
unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien, und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe. Statt ein langes und teures Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen ´Feuerschäden´ verloren hatte.

Jetzt kommts!

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten
Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt.....

 

 

 


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